Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmeldung und Teilnahme am Retreat Provence (nachfolgend «Retreat») des Veranstalters. Mit der Anmeldung erklärt die teilnehmende Person, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder über das Anmeldeformular auf der Website). Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und der teilnehmenden Person kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Platz gilt erst als definitiv reserviert, sobald die Anzahlung gemäss Ziffer 4 fristgerecht eingegangen ist.
3. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang (was im Preis inbegriffen ist und was nicht, z. B. Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm) ergibt sich aus der Ausschreibung auf der Website des Retreats zum Zeitpunkt der Anmeldung. Änderungen einzelner Programmpunkte aus organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter des Retreats dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Retreat, eine Woche, Zweibettzimmer | CHF 2'300.– |
| Einzelzimmerzuschlag | CHF 400.– |
| Anzahlung bei Anmeldung (30 % des Gesamtpreises) | gemäss Rechnung |
| Restzahlung, fällig spätestens 8 Wochen vor Beginn | gemäss Rechnung |
Mit der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Diese ist innert 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Erst mit fristgerechtem Zahlungseingang gilt die Anmeldung als definitiv. Der restliche Betrag ist spätestens 8 Wochen vor Beginn des Retreats fällig. Bei Anmeldungen, die weniger als 8 Wochen vor Beginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort in einer Zahlung fällig.
5. Rücktritt durch die teilnehmende Person
Bei einem Rücktritt von der Anmeldung durch die teilnehmende Person gelten folgende Stornokosten, berechnet auf dem Gesamtpreis gemäss Ziffer 4:
| Rücktritt (Eingang der schriftlichen Abmeldung) | Fällige Stornokosten |
|---|---|
| Bis 90 Tage vor Beginn des Retreats | Die geleistete Anzahlung (30 % des Gesamtpreises) verfällt. Bereits bezahlte weitere Beträge werden zurückerstattet. |
| 89–30 Tage vor Beginn des Retreats | 50 % des Gesamtpreises |
| Weniger als 30 Tage vor Beginn, Nichtantritt oder vorzeitiger Abbruch | 100 % des Gesamtpreises |
Massgebend ist das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der teilnehmenden Person steht es frei, dem Veranstalter eine Ersatzperson zu stellen, welche anstelle der ursprünglich angemeldeten Person am Retreat teilnimmt; in diesem Fall entfallen die Stornokosten mit Ausnahme allfälliger Mehrkosten, die dadurch effektiv entstehen. Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Annullationskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
6. Absage oder Programmänderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann das Retreat bei Nichterreichen einer minimalen Teilnehmerzahl, bei Krankheit oder Ausfall der Kursleitung oder bei höherer Gewalt absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. für Reise- oder Stornokosten der teilnehmenden Person) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Eigenverantwortung, Gesundheit und Versicherung
Die teilnehmende Person bestätigt mit der Anmeldung, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, am Programm des Retreats teilzunehmen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Unsicherheiten ist vorgängig ärztlicher Rat einzuholen und der Veranstalter zu informieren.
Die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten erfolgt auf eigene Verantwortung der teilnehmenden Person.
Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, über einen ausreichenden Kranken-, Unfall- und Reiseversicherungsschutz zu verfügen, welcher auch Leistungen im Ausland (Frankreich) abdeckt. Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Annullationskostenversicherung wird empfohlen (siehe Ziffer 5).
Für Schäden, Unfälle oder Verluste, die auf eigenes Verschulden, Fehlverhalten oder eine Vorerkrankung der teilnehmenden Person zurückzuführen sind, haftet ausschliesslich die teilnehmende Person selbst.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet für Schäden jeglicher Art nur, soweit ihn oder seine Hilfspersonen ein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) trifft. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit sowie für Schäden an persönlichen Gegenständen, für Leistungen Dritter (z. B. Unterkunfts- oder Verpflegungsbetriebe) und für indirekte Schäden oder Folgeschäden, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
9. Bild- und Datenschutz
Der Veranstalter kann während des Retreats Fotos und Videos für die eigene Dokumentation und Bewerbung künftiger Retreats erstellen. Teilnehmende, die damit nicht einverstanden sind, teilen dies dem Veranstalter vor Beginn des Retreats schriftlich mit. Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung der Anmeldung und Durchführung des Retreats verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz bzw. Wohnsitz des Veranstalters.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: September, 2026